Autor: Wolfgang Erhardsberger

Corona Update

Liebe Mitglieder,

 

nachdem im Landkreis seit fünf Tagen die Inzidenz unter 100 liegt,
treten ab Dienstag, 25. Mai weitere Lockerungen in Kraft.

 

So ist „kontaktfreier Individualsport von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen“ erlaubt.

Für Golf gilt:
Man kann allein oder zu zweit spielen,
oder es können Angehörige des eigenen sowie eines weiteren Hausstands
miteinander golfen.

Außerdem gibt es für geimpfte und genesene Personen keine Beschränkungen.
Als „geimpft“ gilt eine Person ab dem 15. Tag nach dem 2. Impftermin.
Als „genesen“ gilt eine Person 28 Tage nach dem positiven PCR Test.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann im Sekretariat einmalig seinen Impfausweis oder den Nachweis des PCR Tests vorzeigen.
Danach ist man von den bisherigen Einschränkungen nicht mehr betroffen.

 

 

Um jedoch den Spielfluss aufrecht erhalten zu können, sind bis auf Weiteres max. 3er Fligths möglich.

Update Infektionsschutzgesetz

Liebe Mitglieder,

wie die Medien bereits ausführlich berichtet haben, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats (vom Freitag, 7. Mai 2021) eine „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ beschlossen. Diese betrifft auch den Sport.

Ab sofort gilt:
Die Beschränkung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Personenzahlen gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.

„Solche Personen werden in die Zählung, dass Golf nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf, künftig nicht mehr einbezogen.“ (DGV).

Als „geimpft“ gilt eine Person ab dem 15. Tag nach dem 2. Impftermin.

Als „genesen“ gilt eine Person 28 Tage nach dem positiven PCR Test für 6 Monate.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann im Sekretariat einmalig seinen Impfausweis oder den Nachweis des PCR Tests vorzeigen.
Danach ist er von den bisherigen Einschränkungen nicht mehr betroffen.

Für die anderen Golfer gelten weiterhin die Vorgaben für die Flights und Trainingsgruppen für folgende Inzidenzwerte:

Über 100: allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands; Training bis zu 5 Kinder unter 14 Jahren

50-100: allein, zu zweit oder Angehörige des eigenen sowie eines weiteren Hausstands; Training bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

unter 50: 4er Flights sind ohne Einschränkung erlaubt; Training in Gruppen bis zu 10 Personen und bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

Wir wünschen euch ein schönes Spiel.

Das Team des Golfclub Gäuboden

Liebe Mitglieder,

seit gestern Abend ist das 4. Infektionsschutzgesetz des Bundes veröffentlicht.
Folgende wichtige Änderungen (für die Inzidenz ab 100) gibt es nach der 4. IfSG:

„die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
Diese Regelung tritt ab heute (Freitag) in Kraft und löst damit die bisherige Regelung ab.
Das heißt, 3er-Flights/4er-Flights sind nur noch mit dem eigenen Hausstand möglich.

Euer Team vom GC Gäuboden

Info Update II

Liebe Mitglieder,

 

der Bayerische Golfverband hat seine Aussagen bzgl. der Öffnung von Golfanlagen in Landkreisen mit einer Inzidenz höher als 100 erneut korrigiert.

Folgende Regel tritt daher ab sofort in Kraft:

 

Golf darf nur mit Angehörigen des eigen Hausstands und einer weiteren Person gespielt werden.

 

Es können nun  auch 3er und 4er Flights unter Einhaltung dieser Regel gebildet werden.

 

Die Online Buchung bleibt jedoch auf zwei Personen beschränkt, bitte melden sie die weiteren Personen per Email an.

 

 

 

Viele Grüße

 

Euer Team des GC Gäuboden

Info Update

Liebe Mitglieder,

 

die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde nun veröffentlicht. Erfreulich ist, dass die Argumente Golf auch unabhängig der Inzidenz zu ermöglichen, den Weg in die Verordnung gefunden hat.

 

D.h. auch bei einer Inzidenz von über 100 darf ab dem 8. März Golf gespielt werden. Wir bitten die Gruppengrößen zu beachten, die für die jeweiligen Inzidenzen gelten.

  • 7-Tage-Inzidenz über 100: Golf darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden.
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: In einem Flight dürfen dann max. zwei Haushalte spielen
  • 7-Tage-Inzidenz unter 50: 4er Flights können ohne Beschränkungen gebildet werden

Gruppengrößen beim Training:

  • Inzidenz über 100: Einzeltraining
  • Inzidenz 50 bis 100: Gruppengröße bis max. 5 Personen, Gruppengröße bei Kindern bis 14 Jahre bis zu 20 Personen.
  • Inzidenz unter 50: Gruppengröße bis max. 5 Personen, Gruppengröße bei Kindern bis 14 Jahre bis zu 20 Personen.

Weitere Regeln:

  • Das Hygienekonzept aus dem vergangenen Jahr bleibt in Kraft.
  • Es besteht auch auf Parkplätzen Maskenpflicht, mindestens bis zum ersten Abschlag.
  • Clubgastronomie, Aufenthaltsräume, Umkleiden bleiben weiterhin geschlossen.
  • Im Pro-Shop kann über Bestellungen sowie Telefonverkehr eingekauft werden.
  • Toiletten im Clubhaus sind geöffnet. Es gilt Maskenpflicht.

 

Wir freuen uns auf die neue Saison und hoffen Euch bald wieder begrüßen zu können.

 

Euer Team vom Golfclub Gäuboden

Aktuelle Informationen

Liebe Mitglieder,

gestern beschloss der Ministerrat Bayerns, dass die Ergebnisse der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in Bayern übernommen werden.
Demnach können die Golfanlagen in Bayern ab 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen, wenn im Landkreis die Inzidenz unter 100 liegt.

Allerdings sind die Inzidenzwerte für die Art des Spielbetriebs maßgebend.

  • „Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt: Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.“
    D.h. es können 4er Flights gespielt werden.

 

  • „Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt: Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.“

D.h. es sind auch 4er Flights möglich, wenn die Spieler aus höchstens 2 Haushalten kommen.

 

 

Aktuell liegt der Landkreis Straubing-Bogen bei einem Inzidenzwert von 81,1. (Stand 05.03.21)
Sollte dieser Wert unter 100 bleiben, können wir am Montag starten.
Wir stehen diesbezüglich mit dem Landratsamt in engem Austausch.

Wenn wir den Spielbetrieb aufnehmen können, bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen.

  • Grundsätzlich gilt, dass nur spielen kann, wer sich vor der Runde angemeldet hat.
  • Da unsere PC Caddie-App die „Haushaltsregelung“ nicht berücksichtigen kann, können bis auf weiteres nur 2er Flights gebucht werden. Der dritte und vierte Spieler (2 Haushaltsregelung beachten) muss per Mail dazugebucht werden.
  • Buchungen sind momentan nur drei Tage im Voraus möglich.
  • Wegen der angekündigten kalten Temperaturen (starker Nachtfrost) werden wir wahrscheinlich auf Wintergrüns starten müssen.

Fragen bzgl. Startzeiten, Umkleiden, Unterricht können wir erst beantworten, wenn die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht ist. Dies kann u.U. einige Tage dauern.

Buchungen sind ab heute möglich.

Wir danken für das Verständnis und hoffen Euch bald wieder begrüßen zu dürfen!

Euer Team vom GC Gäuboden

Nachruf

Wir trauern um unseren ersten Pro Ian Stewart.

Er wird uns immer als offener und freundlicher Mensch in Erinnerung bleiben.

Corona Update 01.11.2020

Golfen ist weiterhin erlaubt!

Die Bayerische Staatsregierung hat am 30.10. die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin für Bayern präzisiert.

Demnach ist die Nutzung von Sportstätten für die Ausübung von Individualsportarten zulässig. Allerdings dürfen diese Sportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Deshalb können ab Montag in PC Caddie nur mehr Zweier-Flights gebucht werden. Sollten Angehörige eines Hausstandes einen Dreier- oder Vierer-Flight spielen wollen, ist das im Sekretariat anzumelden.

Gemäß der aktuellen Verordnung muss die Clubgastronomie ab Montag geschlossen bleiben.

 

Selbstverständlich werden wir Euch umgehend informieren, wenn dazu eine neue Verordnung veröffentlicht wird.

Aktuelle Information vom 31.10.2020

Gestern haben wir ein Update von Seiten des Bayerischen Golfverbandes erhalten. Der Bayerische Golfverband geht im Einvernehmen mit dem Deutschen Golfverband davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung für die Ausübung des Individualsports auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Laut BGV ist somit das Golfen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen weiterhin möglich.

Wir haben deshalb unser Buchungssystem für Startzeiten ab Montag, den 2. November so umgestellt, dass man nur noch Buchungen für bis zu zwei Personen vornehmen kann.

Personen aus einem Hausstand, die zusammen mit mehr als zwei Personen eine Runde spielen möchten, bitten wir höflich, einen 2er-Flight online zu reservieren und uns im Nachgang dann die dritte und vierte Person entweder telefonisch oder per E-Mail zu nennen. Wir vervollständigen Ihre Buchung dann manuell.

Des Weiteren möchten wir Sie informieren, dass ab Montag das Clubhaus nicht mehr geöffnet sein wird.

Bitte beachten Sie, dass wir ab Mittwoch, den 4. November reduzierte Öffnungszeiten im Clubsekretariat haben werden.

Sollten Sie zum „Corona-Spielbetrieb“ ab dem 2. November 2020 noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir werden diese Seite stets aktualisieren, da viele Details noch unklar sind und selbst die Golfverbände keine weiteren Informationen an uns weitergeben konnten.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund!

Ihr Team des Golfclub Gäuboden

Rundschreiben des Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren,  liebe Mitglieder des Golfclub Gäuboden,

 

bald geht die Saison und damit auch ein turbulentes Jahr zu Ende, welches uns mit dem Ausbruch von CoVid-19 vor noch nie dagewesen Herausforderungen gestellt hat. Die Maßnahmen, die in diesem Zuge verordnet wurden, betrafen alle Lebensbereiche unseres privaten und geschäftlichen Lebens. Ich danke allen, die verantwortungsbewusst ihren Beitrag dazu geleistet haben, das Virus nicht weiter zu verbreiten – durch ausreichend Abstand, das Tragen einer Maske, Einhalten der Hygienevorschriften – und, so schwer dies auch fallen mag – reduzierte persönliche Kontakte und Reisen.

Unser Sport kann sich seinerseits positiv auf unsere Mitgliederinnen und Mitglieder auswirken, da nachweislich Sport und Bewegung im Freien gut für das allgemeine Wohlbefinden sind. Zudem ist die Verbreitung des Virus im Außenbereich weniger wahrscheinlich, so dass dies in Zusammenhang mit Einhaltung der geltenden Abstandsregeln eine gute Möglichkeit ist, sich gesund zu halten.

Zu Beginn des Ausbruchs wurden strenge Ausgangsregeln verhängt und der soziale persönliche Kontakt der Mitmenschen zum Schutze aller stark eingeschränkt. Unser Golfclub Gäuboden leistete seinen kleinen Beitrag durch die Einhaltung aller Regeln. Damit mussten  auch einige Veranstaltungen, wie die Jahreshauptversammlung sowie etliche größere Turniere, abgesagt werden.

Mit dem herannahenden Winter steigen jedoch die Fallzahlen wieder und es ist an jeder Einzelnen und jedem Einzelnen, deren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Da die Anzahl der Menschen einer Versammlung bereits auf 50 beschränkt ist und weitere Einschränkungen abzusehen sind, wird dieses Jahr keine Weihnachtsfeier veranstaltet werden.

Aufgrund des Ausfalls der diesjährigen Jahreshauptversammlung bleibt der Clubvorstand bis auf weiteres im Amt. Die nächste Jahreshauptversammlung kann hoffentlich im Frühjahr 2021 stattfinden.

 

Bleiben Sie alle gesund.

 

Mit den besten Grüßen,

 

 

Josef Staudinger

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