Monat: Mai 2021

Update

Ab heute Mittwoch, 26. Mai kann das Clublokal auch wieder die Außengastronomie öffnen.

 

Beachtet bitte dann die Regelung, dass OHNE TEST an einem Tisch nur ein Hausstand sitzen darf.

 

MIT einem aktuellen Corona Test darf ein Hausstand und ein weiterer Hausstand (max. 5 Personen) zusammensitzen.

 

Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Corona Update

Liebe Mitglieder,

 

nachdem im Landkreis seit fünf Tagen die Inzidenz unter 100 liegt,
treten ab Dienstag, 25. Mai weitere Lockerungen in Kraft.

 

So ist „kontaktfreier Individualsport von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen“ erlaubt.

Für Golf gilt:
Man kann allein oder zu zweit spielen,
oder es können Angehörige des eigenen sowie eines weiteren Hausstands
miteinander golfen.

Außerdem gibt es für geimpfte und genesene Personen keine Beschränkungen.
Als „geimpft“ gilt eine Person ab dem 15. Tag nach dem 2. Impftermin.
Als „genesen“ gilt eine Person 28 Tage nach dem positiven PCR Test.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann im Sekretariat einmalig seinen Impfausweis oder den Nachweis des PCR Tests vorzeigen.
Danach ist man von den bisherigen Einschränkungen nicht mehr betroffen.

 

 

Um jedoch den Spielfluss aufrecht erhalten zu können, sind bis auf Weiteres max. 3er Fligths möglich.

Update Infektionsschutzgesetz

Liebe Mitglieder,

wie die Medien bereits ausführlich berichtet haben, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats (vom Freitag, 7. Mai 2021) eine „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ beschlossen. Diese betrifft auch den Sport.

Ab sofort gilt:
Die Beschränkung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Personenzahlen gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.

„Solche Personen werden in die Zählung, dass Golf nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf, künftig nicht mehr einbezogen.“ (DGV).

Als „geimpft“ gilt eine Person ab dem 15. Tag nach dem 2. Impftermin.

Als „genesen“ gilt eine Person 28 Tage nach dem positiven PCR Test für 6 Monate.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann im Sekretariat einmalig seinen Impfausweis oder den Nachweis des PCR Tests vorzeigen.
Danach ist er von den bisherigen Einschränkungen nicht mehr betroffen.

Für die anderen Golfer gelten weiterhin die Vorgaben für die Flights und Trainingsgruppen für folgende Inzidenzwerte:

Über 100: allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands; Training bis zu 5 Kinder unter 14 Jahren

50-100: allein, zu zweit oder Angehörige des eigenen sowie eines weiteren Hausstands; Training bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

unter 50: 4er Flights sind ohne Einschränkung erlaubt; Training in Gruppen bis zu 10 Personen und bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren

Wir wünschen euch ein schönes Spiel.

Das Team des Golfclub Gäuboden

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